Der Bundesrat hat weitere Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 und sind vorerst befristet bis zum 24. Januar 2022.
Zusätzlich zu den bestehenden Massnahmen gilt neu
- Zugang zum oberen Stock des Bootshauses haben nur noch geimpfte und genesene Personen (2G).
- Die Maskentragepflicht besteht neu auch bei sportlichen Aktivitäten im Innenbereich. Ausnahmen bestehen für Jugendliche bis 16 Jahre, sowie LeistungssportlerInnen (d.h. InhaberInnen einer Swiss Olympic Talent Card oder Mitglieder des Nationalkaders).
Weiterhin gilt
- Maskentragepflicht im ganzen Bootshaus, auf dem Vorplatz und auf dem Bootssteg.
- Rudern auf dem See glücklicherweise ohne Maskentragepflicht.
Zusätzliche Informationen
- Wir pausieren die Rowingclass bis am 24. Januar, da Rudern auf dem Ergometer mit Maske wenig Spass macht.
- Wir verzichten vorerst auf die Möglichkeit der 2G+ Variante für sportliche und gesellschaftliche Aktivitäten im Innenbereich.
- Informationen der Stadt Biel zur Umsetzung der Schutzmassnahmen für das Hallentraining des Regattateams sowie der BreitensportlerInnen stehen noch aus. Sie werden so rasch wie möglich weitergeleitet.
Schreiben Philipp Widmer, Präsident