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Was manche nicht wissen: Für den Kauf und Unterhalt einer Rettungsweste ist jede Ruderin und jeder Ruderer selbst verantwortlich. Wann man sie tragen muss, wo sie zu beziehen ist.

Bitte beachtet die Sicherheitsbestimmungen des Seeclub Biel, die auf den Regelungen der Binnenschifffahrtsverordnung (Art.134 und 134a BSV) basieren:

  • Innerhalb der Uferzone (bis 300m Abstand vom Ufer) müssen Ruderboote weder Einzelrettungsmittel (z.B. Rettungswesten mit Kragen, Schwimmhilfe ohne Kragen) mitführen, noch müssen sie von den Aktiven getragen werden.
  • Ausserhalb der Uferzone, bei Seeüberquerungen und auf allen fliessenden Gewässern müssen in Ruderbooten Einzelrettungsmittel mitgeführt werden. Bei Sportruderbooten – unabhängig von der Bootsklasse – können die Aktiven Schwimmhilfen tragen, statt ein Einzelrettungsmittel mitzuführen.
  • Diese Regelungen gelten unabhängig der Jahreszeit.
  • Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist jede Ruderin und jeder Ruderer selber verantwortlich.
  • Bei Wassertemperaturen unter 15°C (beginnende Hypothermie) wird das Tragen einer Rettungsweste mit Kragen / Schwimmhilfen immer empfohlen, wobei die Rettungsweste aufgrund des Kragens mehr Sicherheit bietet.
  • Es wird weiter empfohlen, dass Steuerleute die Rettungswesten mit Kragen oder Schwimmhilfen immer tragen.
  • Für Kauf und Unterhalt (periodische Kontrollen) einer Rettungsweste ist jede Ruderin und jeder Ruderer selbst verantwortlich. Sie können unter diesem Link bezogen werden.
  • Die Rettungswesten im Seeclub sind den Kursteilnehmern vorbehalten.

Weitere Ausführungen und Empfehlungen sind im Kapitel 6 des Ruderhandbuchs Seeclub Biel aufgeführt, zu finden unter: